

Libro Salutem wurde 2018 von Volker H. Seibert als Fachverlag für Bücher zum Thema Arbeitsschutz gegründet. Unternehmensziel war und ist es, Wissen zu diesem Thema weiterzugeben. Volker H. Seibert ist Elektrofachkraft, hat Kommunikation studiert und leitet seit über 20 Jahren in verschiedenen Funktionen eigene Unternehmen in den Branchen Kommunikationstechnik, Windenergie und Arbeitsschutz. Er besitzt in Deutschland und Österreich die Zulassung als Fachkraft für Arbeitssicherheit (in Österreich: Sicherheitsfachkraft) und als Brandschutzbeauftragter. In Deutschland ist Volker H. Seibert zertifizierter Sachverständiger für das Themengebiet „Arbeits- und Gesundheitsschutz“.
Libro Salutem setzt sich heute aus einem Team kluger Köpfe aus den Bereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz und Datenschutz zusammen. Sie alle unterstützen unsere Kunden mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung bei der individuellen Umsetzung der rechtlichen Vorgaben. Wir sehen uns als einen wichtigen Teil des Wertesystems unserer Auftraggeber.

Das höchste Ziel ist es, durch Prävention Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Brände bereits im Vorfeld zu verhindern. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen bieten, anders als in vielen anderen Bereichen, für den Arbeitgeber durchaus auch Freiraum bei der Umsetzung. Wir zeigen unseren Auftraggebern Wege auf, diese Freiräume so zu nutzen, dass Arbeits- und Brandschutz gelebt und finanziert werden kann.
Zu unseren Dienstleistungen in diesem Bereich zählen unter anderem:
- Tätigkeit als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Tätigkeit als externer Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
- Tätigkeit als externer Brandschutzbeauftragter
- Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
- Unterstützung bei der Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses
- Allgemeine Beratung zu Themen des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes
- Durchführung von Unterweisungen zu Themen des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes
- Durchführung von Begehungen im Rahmen des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes
- Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses für Arbeitssicherheit
- Teilnahme an Zertifizierungsaudits
- Zusammenarbeit mit Ihrem Betriebsarzt
- Erstellung von Notfall- und Rettungskonzepten
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

Genau wie schon einige Jahre vorher die Arbeitssicherheit, hat man den Datenschutz 2018 mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Europa harmonisiert. Die Verordnung soll einen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen garantieren. Alle Informationen dürfen nach ihrem Inkrafttreten nur noch mit Zustimmung der betreffenden Person gesammelt werden, wobei diese jederzeit widerrufen werden kann. Genau genommen besteht die DSGVO aus einem Sammelsurium einzelner Gesetze, an die sich Unternehmen halten und bei Verstößen hohe Strafen zahlen müssen.
Laut der EU-Datenschutzgrundverordnung sind Unternehmen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, wenn
- mindestens 20 Personen dauerhaft mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind
- deren Kerntätigkeit die systematische Verarbeitung personenbezogener Daten ist
- besonders sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden
Als externe Datenschutzbeauftragte beraten wir Sie in allen Fragen des Datenschutzes und schulen Ihre Mitarbeiter. Außerdem überprüfen wir zusammen mit Ihnen die technische und organisatorische Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen und führen die Kommunikation mit den zuständigen Datenschutzbehörden.

Als Arbeitgeber haben Sie die Verantwortung, Ihren Mitarbeitern die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, um sie vor Verletzungen am Arbeitsplatz zu schützen. Damit Sie dieser Verantwortung nachkommen können, bieten wir Ihnen individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Schulungen an.
Als Arbeitnehmer wiederum haben Sie bei uns die Chance, Ihre Fähigkeiten und Ihr Know-how zu erweitern und sich zertifizieren zu lassen. Unsere Schulungen sind praxisorientiert und werden von erfahrenen Trainern durchgeführt, die Ihnen wertvolle Tipps und Tricks aus ihrem Berufsalltag vermitteln.
Aktuell können Sie bei uns folgenden Qualifikationen absolvieren:
- Ausbildung zum Kranführer
- Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen
- Ausbildung zum Bediener von Flurförderzeugen
- Ausbildung zum Brandschutzhelfer (DGUV Information 205-023)
- Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
- Diisocyanate Anwenderschulungen (REACH-Verordnung NR. 1907/2006)
Da für die DGUV-konforme Durchführung fast aller aufgeführten Schulungen ein betriebsspezifischer praktischer Teil gefordert wird, führen wir die Schulungen in der Regel bei unseren Kunden vor Ort und an deren Arbeitsmitteln durch. Zur Terminabsprache nutzen Sie bitte die im Impressum aufgeführten Kontaktdaten oder unser Kontaktformular.

Alle Arbeits- und Betriebsmittel müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Auch die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie die DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ fordern regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln. Ziel der Prüfungen ist es, sicherheitswidrige Zustände rechtzeitig zu erkennen und mögliche Gefährdungspotentiale zu beseitigen.
Wir prüfen unter Berücksichtigung aller aktuellen Vorschriften folgende Arbeitsmittel:
- Elektrische Arbeits- und Betriebsmittel (ortsveränderlich und ortsfest)
- Leitern und Tritte
- PSA gegen Absturz
- Anschlag- und Lastaufnahmemittel
- Regale und Lagereinrichtungen
- Flurförderzeuge (Gabelstapler, Hubwagen etc.)
- Hubarbeitsbühnen
- Gerüste
- Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore (inkl. elektronischer Schließkraftmessung)