Prüfservice
Alle Arbeits- und Betriebsmittel müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Auch die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie die DGUV Regel 100–500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ fordern regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln. Ziel dieser Prüfungen ist es, sicherheitswidrige Zustände rechtzeitig zu erkennen und mögliche Gefährdungspotenziale zu beseitigen.
Die Betriebssicherheitsverordnung legt klare Richtlinien für die Sicherheit von Arbeits- und Betriebsmitteln fest. Um sicherzustellen, dass alle Geräte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, ist eine regelmäßige Prüfung unerlässlich. Diese Prüfungen sind nicht nur gesetzliche Vorschriften, sondern auch eine Investition in die Sicherheit und Effizienz Ihres Betriebs.
Wir können und dürfen für Sie die folgenden Arbeits- und Betriebsmittel prüfen:
- Elektrische Arbeits- und Betriebsmittel (ortsveränderlich und ortsfest)
- Spielplätze nach DIN 79161 (Qualifizierter Spielplatzprüfer)
- Leitern und Tritte
- PSA gegen Absturz
- Anschlag- und Lastaufnahmemittel
- Regale und Lagereinrichtungen
- Flurförderzeuge (Gabelstapler, Hubwagen etc.)
- Hubarbeitsbühnen
- Gerüste
- Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore (inkl. elektronischer Schließkraftmessung)
- Brandschutztüren
- Rauchwarnmelder
Wir dokumentieren unsere Prüfungen mit einer flexiblen Softwarelösung. Die Protokolle stellen wir Ihnen nach der Prüfung in digitaler Form zur Verfügung und besprechen diese mit Ihnen. Gerade wenn eine Prüfung nicht zu dem gewünschten Ergebnis führt, suchen wir mit Ihnen zusammen nach Lösungen, um sicherzustellen, dass zukünftig alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.